Nachmittagsbetreuung

Derzeit nutzen die Kinder der VS Rottenbach das Angebot der Nachmittagsbetreuung in der VS Wendling als Kooperation der Gemeinden Rottenbach und Wendling.


allgemeine Info:

Kinder können am Nachmittag nach der Schule in Horten außerhalb der Schule betreut werden oder im Rahmen einer schulischen Tagesbetreuung. Der quantitative und qualitative Ausbau der ganztägigen Form wurde auch im Arbeitsprogramm der Bundesregierung als Ziel verankert. Oft versteht man in der politischen Kommunikation unter „Ganztagsschule“ eine Schule mit verschränktem Unterricht, d.h. die Kinder haben über den Tag verteilt Unterricht und Freizeit, deshalb müssen auch alle Kinder einer solchen Klasse verpflichtend ganztägig in der Schule bleiben.

Tatsächlich sind aber von den 1671 Schulen mit Tagesbetreuung (davon 1436 Pflichtschulen und 235 AHS) nur 126 Schulen in der verschränkten Form.

 

Der gesetzliche Schulerhalter kann eine Pflichtschule zur Tagesform erklären. Bis zum 31. März jeden Jahres ist unter den Eltern eine Information und Befragung durchzuführen.

Wenn für mindestens 15 Kinder klassen-, schulstufen- oder schulübergreifend ein Bedarf besteht, so muss der Schulerhalter eine Tagesform einrichten. Bei einer schulartenübergreifenden Tagesbetreuung gilt der Rechtsanspruch bereits bei einer Anmeldzahl von 12 Kindern.

 

Sollen Unterricht und Tagesbetreuung verschränkt durchgeführt werden, so müssen alle Schüler für den ganzwöchigen Besuch der Tagesbetreuung angemeldet sein und je zwei Drittel der Eltern und Lehrer dem zustimmen. Bei getrennter Abfolge darf die Tagesbetreuung auch nur an einzelnen Wochentagen in Anspruch genommen werden.

 

 (Quelle: Schulanfangszeitung des kath. Familienverbandes Österreichs für alle Schultypen 2014/15)